Unsere Steuerberaterin trifft sich im Januar 2017 zu einem Erfahrungsaustausch mit der Leitung und den Mitarbeitern des Finanzamts Calw.
Ab 01.01.2017 wurde für Rechnungen die sogenannte Kleinbetragsregelung bei der Umsatzsteuer von bisher 150,00 Euro auf 200,00 Euro angehoben. Somit entsteht eine weitere Erleichterung für Buchführungsbelege.
Mit uns können Sie auch skypen. Somit ersparen Sie sich Fahrzeit und Fahrtkosten. Unser Büro bietet den modernen Skype-Service gerne an um Sie bei Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu unterstützen.
Ab dem 01.01.2017 wird der gesetzliche Mindestlohn auf Euro 8,84 angehoben.
Steuernachzahlungen und Steuervorauszahlungen das große Risiko? Planen Sie diese mit uns.
Erleichterung für Arbeitnehmer bei den Freibeträgen zum Lohnsteuerabzug. Freibeträge für Lohnsteuer-Ermäßigung können ab dem 01.01.2016 für bis zu zwei Jahre beim Finanzamt beantragt werden.
Bei der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags müssen ab dem 01.01.2016 keine Einzelwirtschaftsgüter mehr aufgeführt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Daten hierfür auf elektronischem Wege eingereicht werden.
Ab dem 01.01.2016 wird das Kindergeld pro Kind um 2,00 Euro erhöht. Somit steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 190,00 Euro und für das dritte Kind auf 196,00 Euro monatlich. Für das vierte und jedes weitere Kind zahlt die Kindergeldstelle 221,00 Euro aus.
Haben Sie im September zu wenig Nettolohn erhalten? Dies kann an einem Computerfehler beim Bundeszentralamt für Steuern liegen. Die EDV-Anlage des Bundesamts hat einige Steuerklassen fehlerhaft geändert.
Erhöhung des Kindergeldes: Frühestens im September 2015 sollen Familien mit Kindern die Erhöhung des Kindergeldes erhalten. Die Nachzahlung für Januar bis August soll im Oktober erfolgen.